Hilfe zur Selbsthilfe

Das KALZ arbeitet unter dem Subsidiaritätsgrundsatz, es versucht also „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben. So kann die Eigenständigkeit und Autonomie der Menschen gewahrt, gestärkt und aufgebaut werden. Um betroffenen Menschen einen selbstständigen Austausch mit den Behörden zu ermöglichen, bietet das KALZ im Empfangsbereich Computer mit Internetanschluss sowie Drucker und ein Faxgerät an.

Die Ratsuchenden sollen Ängste gegenüber Behörden abbauen, um eigene Potenziale und Stärken bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt einbringen zu können. Nur so kann ein adäquater, passgenauer und nachhaltiger Wiedereinstieg gelingen.

Das KALZ steht dabei beratend, unterstützend und begleitend zur Seite. Es wird Fachwissen in Rechts- und Sachfragen vermittelt und Lösungsstrategien zusammen mit den Ratsuchenden ermittelt.

Nach dem Prinzip der Freiwilligkeit gibt es keine Zwänge beim KALZ. Wir stützen eigene Hilfegesuche der Menschen, drängen aber keinesfalls in eine bestimmte Richtung.