Sozialberatung
Sozialberatung führen wir durch zu Themen:
SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende
SGB III Arbeitsförderung
SGB XII Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
Zu diesen und angrenzenden Rechtsgebieten bieten wir beispielsweise Beratung zu
- Kosten der Unterkunft/Heizung, Nebenkosten
- Überprüfung der Einkommensanrechnung
- Überprüfung der Bescheide
- Fragen zur Qualifizierung
- Anrechnung Vermögen
- psychosozialen Problemen
- Existenzsicherung
Terminvergabe Sozialberatung
Wie erhalten Sie einen Beratungstermin bei uns?
Jeden Montag werden telefonisch ab 09.00 Uhr unter der Rufnummer (0221) 5461072 Beratungstermine für die folgende Woche vergeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine NUR telefonisch im Voraus vergeben können.
Aus arbeitstechnischen und haftungsrechtlichen Gründen führen wir
keine Email-Beratung durch und vergeben auch keine Termine auf diesem Weg.
Unsere Beratungszeiten:
Dienstag
Beratung von 09.00 - 13.00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
Mittwoch
Offene Beratung ab 9.00 Uhr (ohne Terminvereinbarung).
Beratung für dringend zu klärende Fragen, Frist wahrende Widersprüche und Klagen.
Ablauf der Terminvergabe für die offene Beratung (Mittwoch):
Ab 09:00 Uhr können Sie sich mittwochs am Empfang des KALZ e. V. auf
eine Liste eintragen.
Einzelheiten erfahren Sie unter (0221) 5461072.
Donnerstag
Beratung ab 13:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
Telefonische Beratung:
Donnerstag
Von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr ist unter Tel. (0221) 5461073 die Telefonberatung
geschaltet.
