Aktuelles
Änderung der Vorschriften zu den KdU in NRW/ Muster Überprüfungsantrag
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus Mai 2012 müssen die Jobcenter in NRW 50qm Wohnraum für eine Einzelperson und damit häufig hörere Mieten bei AlgII-Bezienden annehmen. Dies kannn auch Konsequenzen für Menschen haben, deren Miete nicht komplett übernommen wird, oder bei denen in der Vergangenheit Leistungen wie Umzugskosten oder Nachzahlungen abgelehnt wurden. Nähere Informationen und ein Muster für einen Überprüfungsantrag finden Sie unter
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Jetzt wieder möglich: COACHING im KALZ
Für alle, die Hilfestellung und Begleitung bei der Gestaltung ihrer beruflichen Zukunft und bei der stressärmeren Bewältigung der Erwerbslosigkeit suchen, gibt es ab sofort wieder ein Angebot im KALZ. In Einzelgesprächen unterstützen wir Sie bis zu sechs Monate lang. Die Kosten können auf Antrag vom Jobcenter Köln übernommen werden.
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